Die Berechnungsmetholde der Bundesnetzagentur, nach der Netzbetreiber für die Jahre bis 2006 ihre Anlagenkosten und Abschreibungen berechnen konnten (Indexierung der Tagesneuwerte), sind unzutreffend.
So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den hier vorliegenden Fällen von 19 Pilot-Beschwerdeverfahren, in denen es
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