Stromsteuer für Leitungsverluste?

Stromsteuer entsteht nicht für die in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und Leitungsverluste.

Für stromsteuerrechtliche Zwecke ist von einem einzigen Versorgungsnetz auszugehen, das nicht in verschiedene Teilnetze aufgespalten werden kann. Ein Versorgungsnetz liegt nicht vor, wenn ein Stromnetz ausschließlich dem Eigenverbrauch

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Nutzer des Lichts

Ein Versorgungsunternehmen, das von der Stadt mit der Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen beauftragt ist, hat keinen Anspruch auf Entlastung von der auf den von ihm dafür bezogenen Strom zu zahlenden Steuer. Denn dieses Unternehmen ist nicht der (Primär-)Nutzer des Stroms, was

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Bundesfinanzhof (BFH)

Stromsteuer für die Straßenbeleuchtung

Gemeinden und kommunale Versorgungsunternehmen müssen für Strom, den sie für die öffentliche Straßenbeleuchtung beziehen, Stromsteuer entrichten. Eine Befreiung davon ist nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf nicht möglich.

Vor dem Finanzgericht Düsseldorf hatte ein Versorgungsunternehmen geklagt, das neben der Versorgung der

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Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen

Zum Begriff der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage hat nun im Rahmen eines Rechtsstreits über die Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen der Bundesfinanzhof Stellung genommen:

Nach den stromsteuerrechtlichen Vorgaben sind kleine Stromerzeugungsanlagen mit einer Nennleistung bis zu 2 Megawatt von der Stromsteuer befreit,

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Blockheizkraftwerke

Mehrerer miteinander verbundener Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Nennleistung von zusammen mehr als 2 Megawatt können zum Zwecke einer steuerlichen Begünstigung nicht zusammen gerechnet werden, entschied jetzt der Bundesfinanzhof, auch wenn sie erst zusammen in ihrer Nennleistung über die maßgebliche

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