Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen

Zum Begriff der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage hat nun im Rahmen eines Rechtsstreits über die Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen der Bundesfinanzhof Stellung genommen:

Nach den stromsteuerrechtlichen Vorgaben sind kleine Stromerzeugungsanlagen mit einer Nennleistung bis zu 2 Megawatt von der Stromsteuer befreit,

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