4 Wohnungen – 2 Stromzähler

Rechnen Stromversorger über den Stromverbrauch ab, müssen sie die Anfangs- und Endzählerstände angeben. Bei Streit darüber kann der Stromversorger den konkreten Verbrauch zu beweisen haben. Stromkunden können die Zahlung von Stromrechnungen verweigern, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der

Artikel lesen

Stromverbrauch +1000%

Der Bundesgerichtshof bejaht ein vorläufiges Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs – im entschiedenen Fall bei einer angeblichen Verbrauchssteigerung um 1.000 %.

In dem jetzt entschiedenen Fall hatte ein Energieversorgungsunternehmen geklagt, das in Oldenburg

Artikel lesen