Wer Strom- oder Gaszähler manipuliert, um seinen tatsächlichen Verbrauch zu verschleiern, muss nicht nur die nachträglich ermittelten Energiekosten bezahlen, sondern unter Umständen auch eine erhebliche Vertragsstrafe. Dabei darf der Energieversorger den nicht erfassten Verbrauch schätzen. Die Darlegungs- und Beweislast für
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