Unter welchen Voraussetzungen haben die Anwohner eines öffentlichen Platzes einen Anspruch auf Durchsetzung der gegen nächtlichen Lärm gerichteten Verbote der einschlägigen Polizeiverordnung einer Gemeinde? Mit dieser Frage hatte sich aktuell das Verwaltungsgericht Freiburg zu befassen: Rechtsgrundlage hierfür sind §§ 1, 3 PolG. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PolG
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