Ein Flüchtling, der in seinem Heimatland Syrien acht Semester lang islamische Rechtswissenschaften studiert und nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Studium der „Sozialen Arbeit“ aufgenommen hat, kann dafür Ausbildungsförderung nach dem BAföG beanspruchen.
In dem vom Oberverwaltungsgericht für
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