Die Grundgebühr der Fernuniversität Hagen in Höhe von 50 Euro ist rechtswidrig. Für die seit dem Sommersemester 2014 von der Fernuniversität Hagen von allen Studierenden erhobene Grundgebühr von 50 EUR je Semester gibt es gegenwärtig keine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.
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