Gebührensatzung für Gaststudenten

Eine Bayerische Universität ist nicht zum Erlass einer Gebührensatzung für Gaststudierende befugt. Es fehlt an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage dafür, so dass eine solche Satzung unwirksam ist.

So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall eines Normenkontrollantrags eines Seniorstudenten

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Kindergeld und Studiengebühren

Im Rahmen der Kindergeld-Bewilligung sind Semestergebühren insgesamt als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehbar. Die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren stellen keine Mischkosten dar, sondern sind grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren, auch wenn der Studierende

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Studiengebühren in Baden-Württemberg

Die Vorschriften des baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetzes zur Regelung allgemeiner Studiengebühren sind mit dem Bundesrecht vereinbar, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in vier Verfahren entschied.

Die Beteiligten in den vier parallelen Verfahren streiten über die Rechtmäßigkeit von allgemeinen Studiengebühren. Nachdem das Land Baden-Württemberg

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Studienbeiträge in Bayern

Die Erhebung allgemeiner Studienbeiträge von bis zu 500 € pro Semester ist, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof jetzt urteilte, mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist.

Dem Urteil des BayVerfGH liegt die Popularklage von mehr als 1.200 Antragsteller zugrunde, nach deren Ansicht

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Auch weiterhin Studiengebühren in NRW

Die in Nordrhein-Westfalen erhobenen Studienbeiträge sind rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt in letzter Instanz die Klage der Studierendenschaft der Universität Paderborn abgewiesen, mit der diese in einem Musterprozess die Rückzahlung eines Semesterbeitrages in Höhe von 500 € durchsetzen

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Studiengebühren für Hochbegabte

Auch für Hochbegabte und bei herausragenden Leistungen ist, wie jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, keine zwingende Befreiung von den Studiengebühren zu gewähren. Den Hochschulen ist vielmehr bei der Entscheidung über die vom Gesetz ermöglichte Gebührenbefreiung für Studierende, die eine weit

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Zweitstudiengebühren für den Master-Studiengang

Ein Masterstudiengang ist nur dann studiengebührenfrei, wenn er auf dem Erwerb eines Bachelorgrades aufbaut. Ein erlangter Diplomgrad genügt hierfür nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nicht.

Die Klägerin studierte Biotechnologie an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg mit dem Abschluss Diplomingenieur

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