Der Grundsatz der Gesamtabrechnung aufgelöster Gesellschaften (sog. Durchsetzungssperre) steht der selbständigen Geltendmachung von Auskunftsan-sprüchen im Rahmen einer Stufenklage nicht entgegen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall streiten die Parteien im Rahmen einer Stufenklage über Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Zahlung
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