Nach der Verschmelzung der DHL-Regionalgesellschaft auf die Deutsche Post AG richtet sich das Arbeitsverhältnis der bei den ehemaligen DHL-Regionalgesellschaften beschäftigten Arbeitnehmer – ggfs. auf vertraglicher Grundlage – nach den bei der Deutsche Post AG geltenden Haustarifverträgen. Es kommt daher auf eine Tarifgebundenheit der Arbeitnehmerin iSv. § 4 Abs. 1 Satz
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