Das Grundgehalt von Professoren an sächsischen Hochschulen wird in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W nach Stufen bemessen. Dabei Nach werden bei der ersten Stufenzuordnung Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als Professor an einer deutschen Hochschule und Zeiten einer vergleichbaren Tätigkeit im Ausland, Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als Leiter oder Mitglied von Leitungsgremien
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