Gegenstand einer Nachbarklage können allein die Verletzung subjektiver Nachbarrechte sein. Eine Baugenehmigung und die objektiv-rechtlichen Grundzüge der Planung können für eine zu treffende Entscheidung über das Bestehen der Abwehrrechte von Nachbarn keine Rolle spielen. Mit dieser Begründung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall die Nachbarklage gegen einen
Lesen