Auch bei Kommunalverfassungsbeschwerden ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten. Die Gemeinde bzw. der Landkreis muss daher zunächst Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht suchen müssen, um dort die notwendige vorherige Klärung der tatsächlichen und einfachrechtlichen Fragen zu ermöglichen.
In dem hier vom
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