Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtssatzverfassungsbeschwerde einer privaten Hochschule gegen die Neufassung des Psychotherapeutengesetzes nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführenden, eine staatlich anerkannte private Hochschule und ihre Trägergesellschaft, wenden sich gegen eine Neufassung des Psychotherapeutengesetz (PsychThG), wonach die Psychotherapeutenausbildung in Zukunft nur noch an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen angeboten werden
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