Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit den Darlegungserfordernissen eines Gebrauchtkäufers bei einer Schadensersatzklage in einem Dieselfall zu befassen: Der Gebrauchtwagenkäufer erwarb im Jahr 2011 von einem Dritten einen von der beklagten Volkswagen AG hergestellten Gebrauchtwagen VW Tiguan mit einem Kilometerstand von 31.401 zum Preis von 26.590 €. In diesem Fahrzeug
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