Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des am 30.12.2020 verkündeten Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zum 1.01.2021 in Kraft treten. Die jetzt abgelehnten Anträge betreffen neue Regelungen für Unternehmen der Fleischwirtschaft, für die ab dem 1. Januar ab
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