Im Streit um Verwendungsersatzansprüche einer Subunternehmerin für die Sanierung der „Gorch Fock“ hat der Bundesgerichtshof die von der Subunternehmerin gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin von der Bundesrepublik Deutschland u.a. Verwendungsersatz für Stahlarbeiten, die sie als
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