Auch schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. So hat das Verwaltungsgericht Köln aktuell drei gegen die Bundesrepublik gerichteten und auf die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital zielende Klagen schwerkranker Menschen auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung abgewiesen.
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