Ein Hausverbot gegen Anwohnerin eines Supermarktes bedarf keiner weiteren Begründung. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Supermarktes
In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall tätigte eine 77-jährige Münchnerin, die über einer Supermarktfiliale wohnt, dort bis zu einem
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