Derzeit besteht nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kein Abschiebungsschutz für syrische Asylbewerber.
So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf aktuell die Eilanträge von zwei Syrern, die zuvor in Österreich erfolglos versucht hatten, Flüchtlingsschutz zu erlangen, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Migration
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