Oberlandesgericht München

Tabellenfeststellungsklage – und ihr Streitwert

Der Streitwert der Tabellenfeststellungsklage wird nicht dadurch erhöht, dass die Forderung, deren Feststellung ein Gläubiger begehrt, durch Absonderungsrechte und sonstige Sicherheiten gesichert ist oder der Gläubiger nach Beendigung des Insolvenzverfahrens aus der Tabellenfeststellung gegen den Schuldner vollstrecken kann (§ 201 Abs. 2 InsO). Mit der Aufnahme des Rechtsstreits allein gegen

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Doppelinsolvenz von GmbH und ihrem Gesellschafter

Das Stehenlassen der Gesellschafterleistung, das zur Umqualifizierung in Eigenkapital führt, ist in der Insolvenz des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft als unentgeltliche Leistung anfechtbar. Der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Gesellschafters muss, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung, bei der Anmeldung von Forderungen in der Insolvenz der Gesellschaft die Anfechtbarkeit

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