London UK

Englisches Jura-Studium – und kein deutsches Rechtsreferendariat

Ein rechtswissenschaftlicher Universitätsabschluss aus dem Vereinigten Königreich berechtigt nicht, zum juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Deutschland zugelassen zu werden, wenn der Antrag erst nach dem endgültigen Vollzug des Brexits (Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020) gestellt wurde. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall beantragte eine deutsche Staatsangehörige im

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Reiseausweis für Ausländer

Reiseausweis für Ausländer – oder: die von der Botschaft geforderte Reueerklärung

Einem subsidiär schutzberechtigten Ausländer darf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nicht mit der Begründung verweigert werden, er könne einen Pass seines Herkunftsstaates auf zumutbare Weise erlangen, wenn der Herkunftsstaat für die Ausstellung eines Passes an die Unterzeichnung einer „Reueerklärung“ knüpft, die mit der Selbstbezichtigung einer Straftat verbunden ist, und

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Kalender

Verjährung gesetzlicher Urlaubsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Der Beklagte

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Telefonieren

Die in Frankreich entschlüsselten EncroChat-Daten

Zur Verwertbarkeit von EncroChat-Daten hat nunmehr der Bundesgerichtshof Stellung genommen – und ein Beweisverwertungsverbot verneint: Französische Behörden stellten in den Jahren 2017 und 2018 in mehreren Ermittlungsverfahren, bei denen es insbesondere um den verbotenen Handel mit Betäubungsmitteln ging, fest, dass die Tatverdächtigen über sogenannte Kryptohandys verfügten (Modelle OnePlus One, OnePlusX

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Neubaugebiet

Erwerb gemeindeeigener erschließungspflichtiger Grundstücke – und die Grunderwerbsteuer

Veräußert eine erschließungspflichtige Gemeinde ein Grundstück und übernimmt der Erwerber dabei die vertragliche Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs regelmäßig nur das unerschlossene Grundstück. Beim Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde ist mithin die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf

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Wochenmarkt

Kein privater Veranstalter für den Wochenmarkt

Eine Stadt Stadt muss ihre Wochenmärkte nicht einem privatem Veranstalter überlassen. Eine private Veranstalterin von Wochenmärkten, die zuletzt bis zum 31.3.2022 auch die Wochenmärkte in Velbert durchgeführt hatte, hat sich im gerichtlichen Eilverfahren in zwei Instanzen erfolglos um eine weitere Marktfestsetzung zu ihren Gunsten bemüht. Seit dem 1.4.2022 betreibt die

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Verteidigungsministerium Berlin

Der Sohn der Verteidigungsministerin – und die Hubschrauberfotos

Das Bundesverteidigungsministerium muss der Presse Auskunft über Details zu Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos erteilen, das den Sohn von Ministerin Lambrecht in einem Hubschrauber der Bundeswehr zeigt. Dies hat aktuell das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Das Foto entstand augenscheinlich

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Rotes Rathaus

Berliner Wahl-Chaos

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Gemäß § 21 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWahlG) müssen die Wahlen nun in ganz Berlin wiederholt werden. § 21 Abs. 3 S. 1 LWahlG sieht

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Klassenzimmer

Berliner Privatschulfinanzierung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute über den Umfang von Zuschüssen für die Privatschulfinanzierung entschieden – und die Zuschüsse für Berliner Privatschulen als rechtmäßig und ausreichend beurteilt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte eine Schulträgerin geklagt, die Träger mehrerer staatlich anerkannter Ersatzschulen in Berlin ist und eine Erhöhung des ihr vom Land Berlin

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Ford Fokus

Die „Autopfandleihe“ als wucherähnliches Rechtsgeschäft

Wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher gewerblich Kraftfahrzeuge ankauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet, liegt ein nach § 34 Abs. 4 GewO i.V.m. § 134 BGB verbotenes Rückkaufsgeschäft beziehungsweise ein wucherähnliches Geschäft (§

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Die Tatbeteiligung des Drogenkuriers

Beim Betäubungsmittelhandel gelten für die Abgrenzung von (Mit-)Täterschaft und Beihilfe die allgemeinen Grundsätze über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen. Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist danach in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen. Wesentliche Anhaltspunkte können sein

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Täterschaft oder Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht

Ob ein Beteiligter als Mittäter des anderen handelt, ist vielmehr auch im Betäubungsmittelstrafrecht nach den allgemeinen Grundsätzen zu beantworten. Hierzu bedarf es einer wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung des Beteiligten umfassten Umstände. Wesentliche Anhaltspunkte für (mit)täterschaftliches Handeln können sein: das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und

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Täterschaft oder Teilnahme – beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Nicht jede eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte ist als täterschaftliches Handeln anzusehen. Vielmehr gelten auch beim Betäubungsmittelhandel für die Abgrenzung von (Mit)Täterschaft und Beihilfe die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts, die es nicht zulassen, jede schon unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen

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Einmalige Vermittlung von Betäubungsmitteln

Auch die nur einmalige Vermittlung eines Geschäfts ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sein, da dieser Begriff nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen ist und alle Tätigkeiten erfasst, die auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet sind und damit dem Grundsatz nach auch unterstützende Tätigkeiten als tatbestandliche Handlungen einschließt. Hinsichtlich der Vermittlungshandlung ist jedoch

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Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht

Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch im Betäubungsmittelrecht die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts. Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts

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Unmittelbare Täterschaft

Nach § 25 Abs. 1 Alternative 1 StGB wird als Täter bestraft, wer die Straftat selbst begeht, also in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht. Nach ihrer Fassung bezieht sich die Vorschrift zwar nur auf die Alleintäterschaft; sie gilt jedoch auch für denjenigen, der gemeinsam mit anderen an

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Freiheitsberaubung – Täterschaft oder Teilnahme

Die Vorschrift des § 239 Abs. 1 StGB bestraft als Grundtatbestand der Freiheitsberaubung den Eingriff in die persönliche Bewegungsfreiheit, durch den das Opfer des Gebrauchs der persönlichen Freiheit beraubt wird. Tatbestandsmäßig im Sinne des § 239 Abs. 1 StGB ist ein Verhalten, durch das ein Mensch daran gehindert wird, seinen

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Bei der Tat anwesend – aber kein Mittäter

Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, ist Mittäter im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB, wer einen eigenen Tatbeitrag leistet und diesen so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils

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Gemeinschaftliches Handeln – bei der Umsatzsteuerhinterziehung

Bereits die elektronische Einreichung der für einen Dritten erstellten unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen bei den Finanzbehörden kann eine Verurteilung wegen täterschaftlich begangener Steuerhinterziehung tragen. Sofern nicht ein Tatbeteiligter bereits alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person verwirklicht, handelt er bei Beteiligung mehrerer täterschaftlich, wenn er seinen eigenen Tatbeitrag dergestalt in die gemeinschaftliche Tat einfügt,

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Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht

Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch im Betäubungsmittelrecht die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts. Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts

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Täterschaft und Teilnahme bei der BTM-Einfuhr

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht erforderlich, dass der Täter der Einfuhr die Betäubungsmittel eigenhändig ins Inland verbringt. Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit)Täter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein. Voraussetzung ist aber, dass er dabei einen Tatbeitrag erbringt, der

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Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – und die Strafbarkeit des Kuriers

Der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen. Er erfasst alle Tätigkeiten, die auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet sind und schließt damit dem Grundsatz nach auch unterstützende Tätigkeiten als tatbestandliche Handlungen ein. Die Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen hat nach allgemeinen Regeln zu erfolgen.

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Die mittäterschaftliche Verwirklichung der BTM-Einfuhr

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es für eine mittäterschaftliche Verwirklichung der Einfuhr gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nicht erforderlich, dass der Täter der Einfuhr das Rauschgift eigenhändig ins Inland verbringt. Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit)Täter der Einfuhr des

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Täterschaft – oder doch nur Teilnahme?

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint. Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis

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Der Drogenkurier als (Mit-)Händler

Bei einem Drogenkurier kann es für eine Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens an der hierfür erforderlichen Eigennützig- keit fehlen. Dies gilt insbesondere, wenn er für den Transport der Betäubungsmittel keine Entlohnung erhalten, sondern vielmehr aufgrund der Drohung seiner Auftraggeber ohne erkennbaren eigenen Vorteil fremdnützig die Drogen entgegengenommen und in seine Wohnung

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Mittäter – und sein Verhältnis zur Tat

Mittäter ist, wer nicht nur fremdes Tun fördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint. Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, ist nach den

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Grasimport – und die Täterschaft des Empfängers

Als Täter der Betäubungsmitteleinfuhr kommt nicht nur derjenige in Betracht, der das Rauschgift eigenhändig ins Inland verbringt. Vielmehr können Täter auch Tatbeteiligte sein, die die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportieren, wenn sie einen Tatbeitrag erbringen, der sich bei wertender Betrachtung nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil

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Die Strafbarkeit des Drogenkuriers

Der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen. Er erfasst alle Tätigkeiten, die auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet sind und schließt damit dem Grundsatz nach auch unterstützende Tätigkeiten als tatbestandliche Handlungen ein. Die Abgrenzung zwischen täterschaftlichen und Beihilfehandlungen hat dabei nach allgemeinen Regeln zu erfolgen.

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BTM-Einfuhr – und die Strafbarkeit des Empfängers

Es ist nicht erforderlich, dass der Täter der Einfuhr das Rauschgift eigenhändig ins Inland verbringt. Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit)Täter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein, wenn er einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht nur als Förderung fremden

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BTM-handel – Täterschaft oder nur Teilnahme?

Eine Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln setzt in jedem Fall die Feststellung voraus, dass der Handelnde selbst eigennützige Bemühungen entfaltet, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern. Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag

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Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln

Die täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verdrängt den dazu tateinheitlich aus geurteilten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; der Besitz tritt in solchen Fällen als Auffangtatbestand hinter der vollendeten Einfuhr zurück. Eine (mit)täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln liegt nicht vor, wenn keinerlei konkreter Einfluss auf die Fahrt

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Angeklagt als Mittäter – verurteilt als Alleintäter

Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage, so muss es den Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten. Das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft. Bundesgerichtshof, Beschluss vom

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Transportfahrt – Teilnahme oder Beihilfe zum BTM-Handel)

Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch im Betäubungsmittelrecht die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts. Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt. Erschöpft sich die Tätigkeit

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Das Handeln des Geschäftsführers – und die besonderen persönlichen Merkmale nach Aufgabe der „Interessentheorie“

Nachdem der Bundesgerichtshof bei der Auslegung von § 14 StGB die sog. „Interessentheorie“ aufgegeben hat, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht in allen Einzelheiten geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Handeln als Vertreter oder Organ bzw. Beauftragter vorliegt. Jedenfalls agiert der Handelnde aber in seiner Eigenschaft als vertretungsberechtigtes Organ, wenn

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Urheberrechtsverletzung – Täterschaft und Teilnahme

Wer den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung in eigener Person erfüllt, haftet als Täter auch ohne Verschulden nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Unterlassung. Wer als bloße unselbständige Hilfsperson tätig wird, haftet nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung. Unselbständige Hilfsperson ist, wer aufgrund seiner untergeordneten Stellung keine eigene Entscheidungsbefugnis

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Täterschaft oder Teilnahme – und der Beurteilungsspielraum des Richters

Bei der Entscheidung, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu. Enthalten die Urteilsgründe eine hinreichende Darlegung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, ist die Bejahung mittäterschaftlicher Tatbegehung durch den Tatrichter vom Revisionsgericht daher selbst dann hinzunehmen, wenn im Einzelfall eine andere Beurteilung möglich gewesen wäre. Dabei werden für die

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Mittäterschaft – und die Kenntnis von der Tat

Mittäterschaft erfordert zwar nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt. Stets muss sich diese Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen. Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat

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Täterschaft und Teilnahme – und ihre Abgrenzung im Betäubungsmittelrecht

Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch im Betäubungsmittelrecht die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts. Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung, ob ein Tatbeteiligter beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Mittäter oder nur Gehilfe ist, sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft

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