Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Polizeioberkommissars, der sich mit seinem Dienstherrn über die Genehmigung einer Tätowierung stritt, teilweise erfolgreich. Der Ausgangssachverhalt Der Polizeioberkommissar beantragte im Oktober 2013 die Genehmigung einer Tätowierung mit einem verzierten Schriftzug – „aloha“ – (15 cm x 6 cm) auf dem Unterarm im
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