Täuschung oder Wegnahme?

Hat sich der Täter eine Sache durch Täuschung verschafft, so ist für die Abgrenzung des Tatbestandsmerkmals der Wegnahme im Sinne des § 242 StGB von der Vermögensverfügung im Sinne des § 263 StGB auch die Willensrichtung des Getäuschten und nicht

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Täuschung durch Unterlassen – Aufklärungspflicht aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens

Vorangegangenes gefährliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufklärungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Täuschungscharakter begründen. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermögensrelevanten Umstände verändert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermögensverfügungen des Getäuschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufklärungspflicht begründen, die bei Nichterfüllung

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Betrug mittels unberechtigter Rechnung

In dem Versenden unberechtigter Rechnungsschreiben mit der Aufforderung zur Zahlung einer Beratungspauschale ist jeweils eine Täuschungshandlung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB zu sehen.

Eine Täuschungshandlung ist jede Einwirkung des Täters auf die Vorstellung des Getäuschten, welche objektiv

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Rechtsmittelverzicht – und die Täuschung

Ein Rechtsmittelverzicht kann aufgrund eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums des Angeklagten unwirksam sein.

  • Eine Täuschung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, die eine irrtumsbedingte Abgabe der Verzichtserklärung durch den Angeklagten verursacht hat, kann zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen.
  • Ein
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