Ist dem Käufer beim Kauf eines Dieselfahrzeugs bewusst, dass das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, war eine etwaige Täuschungshandlung des Fahrzeugherstellers jedenfalls nicht kausal für die Kaufentscheidung. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall der Schadensersatzklage eines Autokäufers keinen Erfolg beschieden. Gleichzeitig ist vorherige Entscheidung
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