Ein Widerruf einer staatlichen Anerkennung als „natürliches Mineralwasser“ aufgrund von vorhandenen, aber für die menschliche Gesundheit unschädlichen Verunreinigungen durch Abbauprodukte (Metaboliten) von Pflanzenschutzmitteln, kann nicht darauf gestützt werden, dass nach dem Gebot der „ursprünglichen Reinheit“ in der Mineral- und Tafelwasserverordnung
Artikel lesen


