Eine Ersetzung der durch den Bundesgerichtshof im Jahr 2016 für unwirksam erklärten Regelung in § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 durch den Krankentagegeldversicherer auf der Grundlage von § 164 Abs. 1 Satz 1 VVG kommt nicht in Betracht, weil die
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Eine Ersetzung der durch den Bundesgerichtshof im Jahr 2016 für unwirksam erklärten Regelung in § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 durch den Krankentagegeldversicherer auf der Grundlage von § 164 Abs. 1 Satz 1 VVG kommt nicht in Betracht, weil die
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Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines Lehrers erfolgreich, sie sich gegen eine Durchsuchung zur Ermittlung seiner Einkommensverhältnisse in einem Strafverfahren wegen Beleidigung richtete.
Gegen den Lehrer wurde wegen des Verdachts der Beleidigung von zwei Polizeibeamten ermittelt. Zur Erlangung von
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Werden sämtliche Einzelstrafen aus einem früheren Urteil in eine neu gebildete Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen, steht dem nicht entgegen, dass das erste Gericht für die von ihm verhängten Geldstrafen keine Tagessatzhöhe bestimmt hatte.
Die fehlende Tagessatzhöhe steht der Einbeziehung einer Geldstrafe in
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Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 StGB ist für die Bemessung der Höhe des Tagessatzes von dem Nettoeinkommen auszugehen, welches der Täter durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung hat.
Eine Überschreitung des rechnerischen Tagesnettosatzes ist zwar – ebenso wie
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Die vom Jobcenter gezahlten Mietkosten sind bei der Bemessung der Tagessatzhöhe zu berücksichtigen.
Bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe ist zunächst unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters das Nettoeinkommen zu bestimmen ist, das der Täter an einem Tag
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Der Festsetzung der Höhe des einzelnen Tagessatzes bedarf es aber dann, wenn die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird.
Zwar kommt bei unterbliebener Festsetzung der Tagessatzhöhe regelmäßig eine Zurückverweisung der Sache zum
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Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt sich unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB).
Dabei ist grundsätzlich vom Nettoeinkommen auszugehen, das der Täter an einem Tag hat oder haben könnte (§ 40
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Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt sich unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB).
Dabei ist grundsätzlich vom Nettoeinkommen auszugehen, das der Täter an einem Tag hat oder haben könnte (§ 40
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Bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 1 ZPO sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen.
Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen, so ist er nach § 890 Abs. 1 Satz 1 Fall
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Zur Ermittlung des Nettoeinkommens i. S. d. § 40 Abs 2 S 2 StGB sind bei Leistungsempfängern nach dem SGB II neben dem Regelbedarf (§ 20 SGB II in Verbindung mit den Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um bei Geldstrafen den Höchstsatz pro Tagessatz von bisher 5.000 € auf zukünftig 20.000 € anheben. Der bisherige Höchstsatz werde, so die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung, der „zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht“,
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