Zeitschriftenverbot für Strafgefangene

Die Justizvollzugsanstalt kann einem Strafgefangenen den Bezug einer Zeitschrift generell verbieten, wenn die Verbreitung der Zeitschrift mit Strafe oder Geldbuße bedroht und daher auch in Freiheit verboten ist.

Im Übrigen kann die Justizvollzugsanstalt einem Gefangenen einzelne Ausgaben einer Zeitschrift oder

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