Tanken ohne Geld

Als Kavaliersdelikt kann man Benzinklau nicht bezeichnen – aber es scheint sich zu einer „bevorzugten Art“ des Tankens zu entwickeln, denn das Tanken ohne zu bezahlen hat nach der aktuellen Studie eines Internetportals die letzten Jahre stetig zugenommen.

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Die Kreditkarte des Arbeitgebers

Vom Arbeitgeber ausgehändigte Tankkarten und Kredit- oder Kontokarten dürfen regelmäßig nur für dienstliche Zwecke benutzt werden. Eine behauptete Erlaubnis zur Verwendung für private Zwecke muss der Arbeitnehmer beweisen.

In einem jetzt vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschiedenen Fall hatte der Kläger im

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Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers

Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter Sachlohn sein. Hierzu hat der Bundesfinanzhof jetzt in drei Urteilen anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung neue Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn

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