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Corona – und die Diskotheken

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat zwei Eilanträge abgelehnt, die sich gegen die Schließung von Diskotheken richten. Nach der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung des Landes sind der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen sowie vergleichbare Veranstaltungen (öffentliche Tanzveranstaltungen, private Tanz- und Diskopartys und ähnliches) untersagt. Die Antragstellerinnen, die jeweils

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Tanzverbot in Berliner Clubs

Das Tanzverbot in Berliner Clubs und Discotheken hat nach zwei Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst Bestand. Nach der aktuellen Vierten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dürfen im Land Berlin Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen nicht abgehalten werden. Hiergegen wandten sich mehrere Antragsteller,

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