Ein Tanzstudio ist als private Sportstätte beziehungsweise einem Fitnessstudio ähnliche Einrichtung im Sinne der SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung anzusehen. Es ist nicht zu beanstanden, dass private Sportstätten beziehungsweise einem Fitnessstudio ähnliche Einrichtung derzeit noch zu schließen sind.
So hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht
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