Die Frage, ob die Leistung einer Tanzschule umsatzsteuerbefreit ist, ist abhängig von der konkreten Art der Leistung: Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG steuerfrei die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender
Lesen