Verwaltungsgericht Aachen

Demonstration oder Party?

Die für den 6. September in Aachen geplante diesjährige „KRACH Parade“ stellt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen keine unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Versammlung dar.

Die „KRACH Parade Aachen“ soll nach dem Willen des Veranstalters am 6. September 2025

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DJ Mischpult

Tanzen in Berlin

 Das in Berlin noch geltende ausnahmslose Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bezüglich geimpfter und genesener Personen zu beanstanden.

Die Antragstellerin betreibt eine Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms. Sie wendet sich mit

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Schreibmaschine

Die Haftung des Tanzpartners

Hat sich Jemand freiwillig auf einen Paartanz eingelassen, muss er mit den üblicherweise beim Paartanz zur Anwendung kommenden Tanzschritten und Drehungen der Tanzpartner rechnen. Für die Folgen eines Tanzunfalls kann er keinen Schadensersatz verlangen.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht

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Tanzkartensteuer

Eine Vergnügungssteuer in Form der Kartensteuer kann für die Durchführung von Tanzveranstaltungen nicht erhoben werden, wenn anstelle von Eintrittskarten oder sonstigen Ausweisen lediglich Stempelabdrucke auf die Hand oder den Arm vergeben werden.

Diese Auffassung vertrat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in

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