Bundesfinanzhof (BFH)

Tarifbegünstigung auf das Organeinkommen

§ 32c EStG i. d. Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 entfaltet keine unzulässige „unechte“ Rückwirkung. Der Ausschluss von Organeinkommen aus der Tarifbegünstigung des § 32c EStG ab dem Veranlagungszeitraum 1999 unterliegt auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitssatz des

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