Betriebsvereinbarungen über Tarifentgelte

Die Betriebsparteien können wegen der Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in einer Betriebsvereinbarung weder Bestimmungen über Tarifentgelte treffen noch über deren Höhe disponieren. Fehlt es demnach an der normativen Geltung der Betriebsvereinbarung, steht das ihrer Nachwirkung von vornherein entgegen. Nach § 77 Abs. 3 Satz 1

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Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld – und die Anrechnung auf das ERA-Tarifentgelt

Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15 Ziff. 2 Buchst. a des zwischen der Industriegewerkschaft Metall und dem Verband NORDMETALL geschlossenen Gemeinsamen Entgeltrahmenabkommens ERA vom 23.05.2003 für eine Anrechnung außer- und übertariflicher Vergütungsbestandteile jedweder Art und Rechtsgrundlage sind auch bei einem gezahlten Urlaubs- und Weihnachtsgeld erfüllt. Die Anrechnungsmöglichkeit besteht, wenn „durch

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Betriebliche Übung – und der Günstigkeitsvergleich

Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird

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Tarifentgelt plus Zulage – und die spätere Verrechnung

Wird ein Entgelt vereinbart, das sich aus einem Tarifentgelt und einer Zulage zusammensetzt, und erweist sich später dieses Tarifentgelt aus Rechtsgründen als zu niedrig angesetzt, besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistung der unverminderten Zulage neben dem erhöhten Tarifentgelt nur dann, wenn die Zulage als selbständiger, anrechnungsfester Bestandteil der Gesamtvergütung

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Vergütung Teilzeitbeschäftigter im Einzelhandel NRW

Nach § 10 Abs. 5 des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf ein monatliches Tarifentgelt, das dem Verhältnis ihrer vereinbarten Arbeitszeit zu der dem tariflichen Entgelt eines Vollbeschäftigten zugrundeliegenden Arbeitszeit entspricht. Das bedeutet zum einen, dass teilzeitbeschäftigte Angestellte im Einzelhandel Nordrhein-Westfalens keinen Stundenlohn, sondern – wie

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Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

Der Auslegung einer vor dem 1.01.2002 arbeitsvertraglich vereinbarten Bezugnahmeklausel als sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht nicht entgegen, dass die Bezugnahme nicht ein ganzes Tarifwerk umfasst, sondern lediglich einen einzelnen Tarifvertrag oder Teile hiervon. Nehmen die Parteien in einem vor dem 1.01.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag („Altvertrag“) einen Tarifvertrag in

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Übertarifliche Zulage – und der Stufenaufstieg

Die Gewährung des höheren Entgelts nach § 16 Abs. 3 Satz 1 des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (im Folgenden: TV-Ärzte) wird durch das Aufsteigen in den Stufen aufgezehrt. Bei Berücksichtigung der nachträglichen Feststellung des höheren Tabellenentgeltes im Eingruppierungsrechtsstreit enthält das Schreiben vom 08.01.2007 keine Zusage, zum zutreffenden

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Verrechnung von übertariflichen Zulagen mit Gehaltserhöhung

Eine „freiwillige Zulage“ kann mit Tariflohnerhöhungen infolge eines Bewährungsaufstiegs verrechnet werden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Aus der Vertragsklausel „Die Zahlung der freiwilligen Zulage (AT) erfolgt freiwillig und unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs. Auch bei wiederholter Gewährung entsteht kein Anspruch.“ ergibt sich kein Anspruch, dass diese Zulage trotz der

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Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

Ein Arbeitgeber kann beim Einzelhandelsverband Münsterland (EHV-M), der als Regionalverband Mitglied im Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen (EHV-NRW) ist, wirksam von einer T- in eine OT-Mitgliedschaft, also eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit, wechseln. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Begründung einer Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit innerhalb eines Arbeitgeberverbandes grundsätzlich möglich. Nicht jedes Mitglied eines

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Lohnwucher

Liegt ein auffälliges Missverhältnis im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB vor, weil der Wert der Arbeitsleistung den Wert der Gegenleistung um mehr als 50 %, aber weniger als 100 % übersteigt, bedarf es zur Annahme der Nichtigkeit der Vergütungsabrede zusätzlicher Umstände, aus denen geschlossen werden kann, der Arbeitgeber

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Arbeitsfreie Zwischenzeit im Reinigungsgewerbe

Im Gebäudereinigerhandwerk wird die zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegende arbeitsfreie Zeit gemäß dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk vom 4. Oktober 2003 nicht vergütet. So die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig.Holstein in dem hier vorliegenden Fall einer Klägerin, die seit

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Vertrauensschutz bei der Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede

Es besteht keine zeitliche Begrenzung des Vertrauensschutzes für „Altverträge“ bei der Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschied. Eine vor dem 1. Januar 2002 arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag („Altvertrag“) ist gewöhnlich dann als Gleichstellungsabrede auszulegen, wenn sie auf den einschlägigen Tarifvertrag verweist, an den

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Zulage wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Die Bemessung der persönlichen Zulage wegen vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist jeweils gesondert für den Zeitabschnitt vorzunehmen, für den sie gewährt wird. Eine Veränderung der Tarifentgelte wirkt sich daher regelmäßig auf die Höhe der Zulage aus. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall erhält die Klägerin keine den anteiligen

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Ausgleich für Nachtarbeit bei einer Zugstewardess

Eine Stewardess mit Zugschaffnerfunktion, die nachts arbeitet, hat einen Anspruch auf Gewährung eines angemessenen Ausgleichs gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG. Soweit keine tarifliche Ausgleichsregelung besteht, hat der Arbeitgeber nach § 6 Abs. 5 ArbZG dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage

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Umziehen und Desinfizieren

Einem auf der Intensivstation eines Krankenhauses beschäftigten Krankenpfleger steht nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts keine Vergütung für die Zeit zu, die er täglich für Kleiderwechsel und Desinfektion aufwendet. Zu der grundsätzlichen Frage, ob Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion zu Beginn und Ende der Arbeitszeit vergütungspflichtig sind, hat das Bundesarbeitgericht in

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Bindung der Betriebsrente an die Entgeltentwicklung der aktiv Beschäftigten

Sieht eine Dienstvereinbarung die Bindung der Betriebsrente an die Entgeltentwicklung der aktiv Beschäftigten vor, so kann dies auch dann gelten, wenn das Verdienstniveau der aktiv Beschäftigen wegen einer Verringerung der tariflichen Arbeitszeit absinkt. Allerdings darf die Betriebsrente deswegen nicht unter die bereits erdiente Ausgangsrente absinken. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt

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