Gewerkschaften wie Arbeitgebervereinigungen müssen in der Lage sein, den von der staatlichen Rechtsordnung freigelassenen Raum des Arbeitslebens durch Tarifverträge sinnvoll zu gestalten, um so die Gemeinschaft sozial zu befrieden. Daher ist nur diejenige Vereinigung als tariffähig anzusehen, , die ein Mindestmaß an Verhandlungsgewicht und also eine gewisse Durchsetzungskraft gegenüber dem
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