Das Bundesarbeitsgericht hat die allgemein erwartete Entscheidung zur Frage der Tariffähigkeit des Arbeitgeberverbands Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN) vermieden, da es hierauf im konkreten Fall aus Rechtsgründen nicht mehr ankam.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ist die beklagte
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