Eine arbeitsvertragliche Bestimmung, wonach auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis „die für den Arbeitgeber … jeweils unmittelbar und zwingend geltenden Tarifverträge … in ihrer jeweiligen Fassung … Anwendung“ finden, erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche
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