Hat der Arbeitgeber für den nicht gezahlten Monatslohn eine Lohnabrechnung in Textform erteilt und zugeleitet, bedarf es einer – weiteren – Geltendmachung auf der ersten Stufe einer zweistufigen Ausschlussfristenregelung selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber die Forderung später bestreitet.
Allerdings
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