Kalender

Verzugszinsen – und die tarifvertragliche Verfallklausel

Gesetzliche Zinsansprüche, die – wie hier – erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstanden sind, werden von der tariflichen Ausschlussfristenregelung nicht erfasst. Das ergibt für das Bundesarbeitsgericht deren Auslegung. Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags (hier: des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer in den thüringischen Betrieben des Groß- und Außenhandels

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Piano

Tarifliche Erschwerniszuschläge – und die Freiheit der Tarifvertragsparteien

Mit Ausnahme der Zuschläge für die Arbeitsleistung während der tarifvertraglich definierten Nachtzeit können die Tarifvertragsparteien in den Grenzen des Willkürverbots frei regeln, für welche Erschwernisse sie in welcher Weise und Höhe einen Zuschlag gewähren wollen. Bei der Willkürkontrolle wird von den Arbeitsgerichten nur geprüft, ob objektive Willkür vorliegt, das heißt,

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Gewerkschaftshaus

Leiharbeit – und der Niedriglohn-Tarifvertrag

Das vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossene Tarifwerk zur Leiharbeit, das vom Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG bzw. § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF) „nach unten“ abweicht, genügt den unionsrechtlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Richtlinie

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Bundesarbeitsgericht

Urlaubsgeld – und seine Kürzung in Krankheitszeiten

Eine tarifliche Bestimmung, wonach für Zeiträume, in denen kein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung oder Lohnersatzleistungen besteht, für jeden vollen Monat 1/12 des tariflichen Urlaubsgeldes bzw. der tariflichen Sonderzahlung entfällt, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Kürzung für Zeiten des Krankengeldbezugs Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht für ein Arbeitsverhältnis, in dem kraft

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Orchester

Orchestermusiker – und die Anrechnung anderweitiger Tätigkeitszeiten

Im Geltungsbereich des Tarifvertrags für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern sind auch Tätigkeitszeiten bei einem nicht im Deutschen Bühnenverein organisierten Arbeitgeber als Dienstzeiten anrechnungsfähig. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall war die Musikerin seit dem 1.10.2013 bei dem Arbeitgeber als Tuttistin der 1. Violine im Orchester des Staatstheaters

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Kalender

Tarifvertragliche Ausschlussfristen – und die erst später entstandenen Ansprüche

Die (erstmalige) Geltendmachung von arbeits- oder tarifvertraglichen Ansprüchen durch den Arbeitnehmer wahrt eine tarifvertragliche Ausschlussfrist auch für später fällig gewordenen oder entstandenen Ansprüche. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht im vorliegenden Fall für die in § 12 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie in Mecklenburg-Vorpommern vom

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Bundesarbeitsgericht

Das zwischen den Tarifvertragsparteien geführte Verbandsklageverfahren – und die Aussetzung von Individualklageverfahren

Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberin anhängige Zahlungsklage ist nicht aufgrund des zwischen den Tarifvertragsparteien geführten Verbandsklageverfahrens über die Auslegung des einschlägigen Tarifvertrages auszusetzen, wenn bei der erforderlichen Ermessensausübung das Interesse der Arbeitnehmerin an einer zeitnahen Entscheidung das Aussetzungsinteresse der Arbeitgeberin überwiegt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aussetzung von Individualklageverfahren sieht §

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Feuerwehrmann

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge bei der Werksfeuerwehr

Nach § 2 Ziff. 1 Satz 4 des für allgemeinverbindlich erklärten,  zwischen dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossene Mantelergänzungstarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Baden-Württemberg vom 09.02.2006 (METV)  ist für jede geleistete zuschlagspflichtige Mehrarbeitsstunde ein Zuschlag von 25

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Kalender Frist

Urlaubsabgeltung – und die tarifvertragliche Ausschlussfrist

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs (§ 7 Abs. 4 BUrlG) kann als reiner Geldanspruch tarifvertraglichen Ausschlussfristen unterliegen. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Verkündung der Entscheidung des Unionsgerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 06.11.2018 und war es dem Arbeitnehmer im Hinblick auf die vormalige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum

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Münzen

Tarifliche Nachtarbeitszuschläge in der Nahrungsmittelindustrie

Die Unterscheidung der Nachtarbeitszuschläge im Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der obst, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie, Essigindustrie, Senfindustrie Nordrhein-Westfalen vom 08.12.2004 (MTV) hält einer Kontrolle am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht stand, da Nachtschichtarbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die außerhalb von Schichtsystemen Nachtarbeit leisten, gleichheitswidrig schlechter gestellt werden. Nach §

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Konferenzraum

Öffentlicher Dienst – und die Zulage für Meister-Vertretung durch einen handwerklich Beschäftigten

Die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten hat keinerlei Einfluss auf die Eingruppierung, die sich nach der dauerhaft auszuübenden Tätigkeit richtet. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ist der Arbeitnehmer seit dem 16.07.2005 bei der beklagten Stadt beschäftigt und zuletzt als Lastkraftwagenfahrer im kommunalen Eigenbetrieb „Stadtreinigung L“ tätig. Auf das Arbeitsverhältnis

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Bahn Dsc01420

Tarifvorbehalt und Regelungssperre im tarifpluralen Betrieb

In einem tarifpluralen Betrieb kann die Geltung des § 4a TVG nicht nur durch eine Vereinbarung aller von der Tarifkollision erfassten Tarifvertragsparteien abbedungen werden, sondern auch dadurch, dass der tarifschließende Arbeitgeberverband mit den jeweiligen Gewerkschaften entsprechende Vereinbarungen trifft. Der Vorrang tariflicher Regelungen nach § 77 Abs. 3 Satz 1 TVG

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Nächtliche Stadt

Höherer Zuschlag für unregelmäßige Nacharbeit

Eine tarifvertragliche Regelung, die für unregelmäßige Nachtarbeit höhere Zuschläge vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn neben dem Gesundheitsschutz weitere, aus dem Tarifvertrag erkennbare Zwecke verfolgt werden. Ein solcher Zweck kann in dem Ausgleich der zusätzlichen Belastungen aufgrund schlechterer Planbarkeit

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Humbold Forum Berlin bei Nacht

Differenzierte tarifliche Nachtarbeitszuschläge – und der arbeitsrechtliche Gleichheitssatz

Ob im jeweiligen Tarifvertrag ein angemessener Ausgleich für die Belastungen durch die Nachtarbeit vorgesehen ist und die entsprechende Regelung den gesetzlichen Ausgleichsanspruch nach § 6 Abs. 5 ArbZG verdrängt, ist jeweils anhand der betroffenen Arbeitnehmergruppe – hier die Arbeitnehmer, die regelmäßig Nachtarbeit leisten – und der konkreten Arbeitssituation, die im

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Parkplatz bei Nacht

Tarifliche Nachtarbeitszuschläge – und der Gleichheitssatz

Die tarifvertragliche Unterscheidung bei der Zuschlagshöhe für Nachtarbeit im Rahmen von Wechselschicht einerseits und für sonstige Nachtarbeit andererseits verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Eine derartige tarifvertragliche Regelungen stellt einen angemessenen Ausgleich für die Belastungen durch Wechselschichtarbeit in der Nachtzeit dar und hat Vorrang

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Buchhaltung

Arbeitsvertrag vs. Tarifvertrag

Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis normativ geltenden Tarifregelungen sowie den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG) zu lösen. Hiernach treten unmittelbar und zwingend geltende Tarifbestimmungen hinter einzelvertragliche Vereinbarungen mit für den Arbeitnehmer günstigeren Bedingungen zurück. Ob ein Arbeitsvertrag

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Bundesarbeitsgericht

Arbeitnehmerüberlassung – und die tarifvertraglich modifizierte Überlassungshöchstdauer

Eine nach Maßgabe des § 1 Abs. 1b Satz 3 und Satz 5 AÜG aufgrund eines Tarifvertrags der Einsatzbranche durch Betriebsvereinbarung auf 48 Monate verlängerte Überlassungshöchstdauer hält sich im Rahmen dessen, was als „vorübergehend“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 2008/104/EG anzusehen ist. Nach § 1 Abs. 1b Satz

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Bundesarbeitsgericht

Unechte Rückwirkung von Tarifverträgen

Tarifvertragliche Regelungen tragen den immanenten Vorbehalt ihrer nachträglichen Abänderung durch Tarifvertrag in sich. Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist allerdings durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt; es gelten insoweit die gleichen Regelungen wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen. Zu

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Stempeluhr

Mehrarbeitszuschläge – und der tarifvertragliche Schwellenwert

Eine tarifvertragliche Regelung, nach der für die Berechnung eines Schwellenwerts, ab dem Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind, Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer bezahlten Jahresurlaub in Anspruch genommenen hat, nicht als geleistete Arbeitsstunden berücksichtigt wird, verstößt gegen § 1 BUrlG in seinem unionsrechtskonformen Verständnis. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht für die einschlägige

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Kalender

Urlaubsabgeltung – und die tarifvertragliche Ausschlussfrist

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 06.11.2018 und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht, den

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Kalender

Arbeitnehmerüberlassung – und die Überlassungsdauer

Die Überlassungsdauer ist arbeitnehmer- nicht arbeitsplatzbezogen zu bestimmen. Bezugspunkt der Überlassungsdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG ist die Dauer der Eingliederung des überlassenen Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation eines Entleihers.  Das hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze klargestellt. Dem Wortlaut des § 1

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Taschenrechner

Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

Wird eine tarifvertragliche Leistung als „Zuschuss zum Kurzarbeitergeld“ bezeichnet, liegt die Annahme nicht fern, dass der Zuschuss in seiner Summe umso höher sein soll, je größer der Verdienstausfall der betroffenen Arbeitnehmer durch die Kurzarbeit ist. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall findet auf das Arbeitsverhältnis kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit die

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WDR-Arkaden

Tarifvertragliche Zuschüsse für freie Rundfunkredakteure

Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Derartige Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an ihre freien Mitarbeiter

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Tarifvertragliche Höhergruppierung der Servicekräfte beim Amtsgericht – und die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin

Ein Bundesland kann sich auch insoweit nicht auf Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen, wie es zivilrechtlich – als Arbeitgeber – tätig geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich diese gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts

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Stechuhr

Mehrarbeitszuschläge nach dem Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit

Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. IUn dem hier vo Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit war der Arbeitnehmer bei der beklagten Arbeitgeberin als

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Bundesarbeitsgericht

Die Gehaltsklage des Arbeitnehmers – und der richtige Tarifvertrag

Hat sich die Arbeitgeberin lediglich auf die kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendbaren Tarifverträge und andere Bestimmungen des Arbeitsvertrags berufen, sind Verfahrensgegenstand auch allein vertragliche Ansprüche, nicht hingegen auch Ansprüche aus normativ geltenden Tarifverträgen. Diese beiden Ansprüche – Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Tarifverträgen und Ansprüche aus normativ geltenden Tarifverträgen – sind unterschiedlich ausgestaltet und

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Tariflicher Feiertagszuschlag für den 24. Dezember

Tarifvertragliche Regelungen über die Zahlung eines Zuschlags für Feiertagsarbeit knüpfen zwar regelmäßig an die gesetzlichen Feiertage am Beschäftigungsort an. Das schließt aber nicht aus, dass die Tarifvertragsparteien auch andere Tage mit einem Feiertagszuschlag belegen. Abweichende Regelungen müssen nur deutlich erkennbar sein.  In diesem Sinn haben in dem hier vom Bundesarbeitsgericht

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FFP2-Maske

Tariflicher Erschwerniszuschlag – und die Atemschutzmaske

Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten vom 31.10.2019 (RTV) in der Gebäudereinigung haben Arbeitnehmer, die während der Ausführung ihrer Tätigkeit eine vorgeschriebene Atemschutzmaske als persönliche Schutzausrüstung tragen. Eine medizinische Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) erfüllt diese Anforderung nicht. Nach §

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Eurocent

Betriebliche Übung – und die Weitergabe tariflicher Einmalzahlungen

Nach ständiger Rechtsprechung können Tarifverträge im Wege einer betrieblichen Übung in Bezug genommen werden. Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Aus einem als Vertragsangebot zu

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Metallbau,Schweißer

Arbeitnehmerüberlassung – und die tarifvertragliche Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer

Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war

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Bundesarbeitsgericht

Die Atemschutzmaske in Coronazeiten – und der Erschwerniszuschlag in der Gebäudereinigung

Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) auf Anweisung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (RTV). In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall hatte eine

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Bundesverfassungsgericht

Keine Tariffähigkeit für die „DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.“

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der „DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.“ nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte wehrte, mit denen ihr auf Antrag konkurrierender Gewerkschaften und einiger Länder die Tariffähigkeit aberkannt worden war. Die zunächst für Kaufmannsgehilfen gegründete Arbeitnehmervereinigung beanspruchte zuletzt eine Tarifzuständigkeit in unterschiedlichen Branchen

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Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg

Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Justizvollzugsdienst – und die tarifliche Übergangszahlung

 § 47 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 TV-L sieht, wie aus der Formulierung „auf schriftliches Verlangen“ folgt, für den Beschäftigten ein einseitiges Gestaltungsrecht hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Zweck des Bezugs von Übergangsleistungen vor. Die Gestaltungswirkung tritt unmittelbar mit Zugang der einseitigen Willenserklärung, durch die es ausgeübt wird,

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