Stempeluhr

Mehrarbeitszuschläge – und der tarifvertragliche Schwellenwert

Eine tarifvertragliche Regelung, nach der für die Berechnung eines Schwellenwerts, ab dem Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind, Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer bezahlten Jahresurlaub in Anspruch genommenen hat, nicht als geleistete Arbeitsstunden berücksichtigt wird, verstößt gegen § 1 BUrlG in seinem unionsrechtskonformen Verständnis. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht für die einschlägige

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Tarifverträge – und ihre Auslegung

Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Auszugehen ist zunächst vom Tarifwortlaut. Zu erforschen ist der maßgebliche Sinn der Erklärung, ohne am Buchstaben zu haften. Dabei sind der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von

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Auslegung einer Tarifregelung – und die Antragsbefugnis des Betriebsrats

Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist ein Beteiligter, abgesehen von einer zulässigen Prozessstandschaft, antragsbefugt, wenn er eigene Rechte geltend macht. Die Prozessführungsbefugnis im Urteilsverfahren und die Antragsbefugnis im Beschlussverfahren dienen dazu, Popularklagen auszuschließen. Im Beschlussverfahren ist die Antragsbefugnis nur gegeben, wenn der Antragsteller durch die begehrte Entscheidung in seiner kollektivrechtlichen Rechtsposition betroffen

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Auslegung eines Unternehmenstarifvertrags

Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Danach ist zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften. Bei nicht eindeutigem Tarifwortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit

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Verfallklausel – und ihre Teilbarkeit

Enthält eine (arbeitsvertragliche) Verfallklausel – sprachlich verschränkt – inhaltlich trennbare Ausschlussfristenregelungen für verschiedene Arten von Ansprüchen, kann der Vertragstext des unwirksamen Teils der Klausel zur Auslegung der verbleibenden Regelung herangezogen werden. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Fällen, in denen sich die arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung als Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs.

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Schließung einer unbewussten Tariflücke

Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Ausgehend vom Tarifwortlaut ist der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen, ohne am Buchstaben zu haften (§ 133 BGB). Erlaubt der Tarifwortlaut kein abschließendes Ergebnis, ist der wirkliche

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Auslegung von Tarifverträgen: Prozente oder Prozentpunkte?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Danach ist zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften. Über den reinen Wortlaut hinaus ist der wirkliche Wille

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Tarifvertragliche Besitzstandszulage für Fleischkontrolleure

Bei der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung finden Urlaubszeiten und Zeiten der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen keine Berücksichtigung. Die Zeiten, in denen ein Fleischkontrolleur im Referenzzeitraum des Jahres 2007 arbeitsunfähig erkrankt war, ihm Urlaub gewährt wurde oder für die er Entgeltfortzahlung an Feiertagen erhielt, sind keine „aufgewendete Arbeitszeit“

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Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?

Wird in einem Arbeitsverhältnis, das dem Geltungsbereich des Tarifvertrags zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin vom 31.08.2005 (TV-N Berlin) unterliegt, dem Arbeitnehmer wegen unverschuldeter Untauglichkeit für seine bisherige Tätigkeit eine Tätigkeit zugewiesen, die einer niedrigeren Entgeltgruppe entspricht, erhält er als Entgeltausgleich die Differenz zwischen dem für

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