Tat- und Verdachtskündigung

Eine Verdachtskündigung ist auch als ordentliche Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, die zugleich eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten.

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn

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Tatkündigung statt Verdachtskündigung

Ist eine Verdachtskündigung als solche mangels Anhörung des Arbeitnehmers unwirksam, hat der Tatsachenrichter stets zu prüfen, ob die vom Arbeitgeber vorgetragenen Verdachtsmomente geeignet sind, die Überzeugung von einer entsprechenden Tat zu gewinnen und damit die Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer

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Marmelade statt Kündigung

Ist eine außerordentliche Kündigung wirksam, die ein Bäckereiunternehmen ausgesprochen hat, weil der Arbeitnehmer ein zuvor von ihm gekauftes Brötchen, das er mit Brotaufstrich belegt hat, verzehrte?

Das Arbeitsgericht Dortmund sagte erstinstanzlich nein wurde darin jetzt vom Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt, das

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Auflösende Bedingung statt Kündigung?

Ein unter einer auflösenden Bedingung (etwa einer behördlichen Nutzungsuntersagung) geschlossener Pachtvertrag ist als unbefristeter Vertrag ordentlich kündbar, wenn die Parteien die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht ausgeschlossen haben. Ein solcher Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kann auch schon in

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