Veranlasst der Steuerpflichtige seinen undolosen Steuerberater oder Buchhalter durch eine Handlung – wie zum Beispiel die Übergabe von Buchhaltungsunterlagen oder eine einheitliche Anweisung – zur Fertigung und Einreichung mehrerer unrichtiger Steuererklärungen, so kann in der Person des Steuerpflichtigen als mittelbaren
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