Bordell

Beihilfe zur Zwangsprostitution

Ob Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen ist, richtet sich nach der Zahl der geförderten Haupttaten und Beihilfehandlungen. Leistet ein Gehilfe für alle oder einige Taten des Haupttäters individuelle, je nur diese fördernde Beiträge, so sind ihm diese Taten als tatmehrheitlich begangen zuzurechnen. Eine darüber hinausgehende Einbindung des Beteiligten in die Ausübung

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Schmiergeld

Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr – und die Unrechtsvereinbarung

§ 299 Abs. 1 StGB aF erfasst das Fordern, Sichversprechenlassen und Annehmen eines Vorteils. Wird die Unrechtsvereinbarung vollständig umgesetzt, das heißt der zuvor geforderte oder sich versprochen gelassene Vorteil tatsächlich mit der Folge angenommen, dass der Täter alle tatbestandsmäßigen Begehungshandlungen verwirklicht, stellen das Fordern beziehungsweise Sichversprechenlassen und die Annahme grundsätzlich

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Baseballschläger

Mehrere (versuchte) Körperverletzungen

Wird dieselbe Person durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich nur um eine Tat im Rechtssinne, wenn die einzelnen Akte – wie hier – in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, ohne dass wesentliche Zäsuren eintreten, und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird. Die

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Hammer und Zange

Alternativvorsatz – und die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der rechtlichen Bewertung eines Alternativvorsatzes für den Fall befassen, dass sich dieser Alternativvorsatz auf die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger bezieht: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall schlug der Angeklagte mit einem Hammer in Richtung der Nebenklägerin und ihres unmittelbar hinter ihr stehenden

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Beihilfe zum Handeltreiben – und der Besitz von Kokain

Tateinheit zwischen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz der Betäubungsmittel besteht dann, wenn der Besitz derselben dem Handeltreiben dient. Zudem kann Tateinheit dann in Betracht kommen, wenn die Betäubungsmittel, auf die sich die Beihilfe zum Handeltreiben und der Besitz beziehen, aus derselben Betäubungsmittelmenge stammen oder sonst eine innere Verknüpfung

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Messer & Blut

Der mit dem Messer um sich stechende Täter

Höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen, insbesondere das Leben von Menschen, sind einer additiven Betrachtungsweise nur ausnahmsweise zugänglich. Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem

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Der Taterfolg der Umsatzsteuerhinterziehung

Taterfolg der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO ist – im Gegensatz zum Vergehen der gewerbs- oder bandenmäßigen Schädigung des Umsatzsteueraufkommens gemäß § 26c UStG – nicht die Nichtentrichtung geschuldeter Umsatzsteuer. Vielmehr besteht er im Verkürzen von Steuern oder im Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder einen anderen.

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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – und die versuchte Körperverletzung

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung können zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen; Gesetzeskonkurrenz besteht nicht. Alle drei Delikte stehen zueinander im Verhältnis der (ungleichartigen) Tateinheit. Das aggressive Verhalten des Angeklagten (hier: während der Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Unterbindung weiterer Angriffe auf den R.) stellt sich

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Bankrott – und die Verjährung

Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, sobald die Tat beendet ist (§ 78a Satz 1 StGB). Dabei läuft bei Tateinheit die Frist für jedes Delikt selbständig. Demgegenüber beginnt die Verjährung des Bankrotts mit Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung nach § 283 Abs. 6 StGB, die im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall in

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Störung einer Versammlung – als Nötigung

Ein nach Art.20 Abs. 1 Nr. 2 BayVersG strafbewehrter Verstoß gegen Art. 8 Abs. 2 Nr. 1 BayVersG kann auch den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Handlang darin besteht, durch das Auftreten konkludent die Vornahme von Gewalttätigkeiten jedenfalls anzudrohen, um dadurch

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Bewertungseinheit im Arzneimittelstrafrecht

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht, die für gleichgelagerte Konstellationen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt, ist eine einheitliche Tat dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist. Die Annahme einer Bewertungseinheit setzt allerdings konkrete Anhaltspunkte voraus, dass bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich

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Steuererklärung

Steuerhinterziehung – bei der Abgabe mehrerer Steuererklärungen

Bei mehreren Steuererklärungen über mehrere Steuerarten und unterschiedliche Veranlagungszeiträume ist grundsätzlich von Tatmehrheit auszugehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine für die Begründung von Tateinheit erforderliche Teilidentität der Ausführungshandlungen bei Abgaben mehrerer Steuererklärungen für verschiedene Steuerarten und verschiedene Veranlagungszeiträume durch einen äußeren Akt, etwa des Versendens per Post in

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Bewertungseinheit und Tateinheit beim BTM-Handel

Eine Bewertungseinheit kann sich daraus ergeben, dass der Täter sich einen zum Verkauf bestimmten Verkaufsvorrat beschafft oder darüber verfügt. Bereits mit dem Beschaffen der dem späteren Güterumsatz dienenden einheitlichen Rauschgiftmenge ist der Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllt. Zu dieser Tat gehören dann auch alle späteren Betätigungen,

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Der Handel mit kleineren BTM-Mengen – und das größere Depot

Der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal. Leistet der Angeklagte bezüglich dieser Betäubungsmittel zugleich Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, behält der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge seinen Unrechtsgehalt und verklammert die an sich selbständigen

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Drogenlieferungen – und ihre spätere Bezahlung

Mehrere Drogenlieferungen können durch die Bezahlung des Kaufpreises oder Restkaufpreises der vorangegangenen Lieferung bei der jeweils nachfolgenden Drogenlieferung zur Tateinheit verknüpft sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dadurch, dass der Kaufpreis für eine Drogenportion ganz oder teilweise erst bei der Übergabe

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Geldrechner

Der auf Betrug ausgerichtete Geschäftsbetrieb – und die einheitliche Tat

Nach den Grundsätzen des sogenannten uneigentlichen Organisationsdelikts können einzelne Beiträge eines Mittäters, mittelbaren Täters oder Gehilfen, die der Errichtung, Aufrechterhaltung und dem Ablauf eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs dienen, zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, indem die aus der Unternehmensstruktur heraus begangenen Tathandlungen in der Person des betreffenden Tatbeteiligten

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Die neue Lieferung für den Dealer – als Kommissionsgeschäft

Bei Betäubungsmittelgeschäften verbindet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das sowohl dem Transport des Kaufgeldes für den Erwerb einer früheren als auch der Übernahme einer weiteren Betäubungsmittelmenge dienende Aufsuchen des Lieferanten als natürliche Handlung die beiden Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im materiellrechtlichen Sinne. Zudem verbindet im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung

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Der Dealer mit dem reichhaltigen Angebot

Die bloße zeitgleiche Aufbewahrung verschiedener Betäubungsmittelmengen hat für sich genommen regelmäßig nicht die Kraft, mehrere selbstständige umsatzbezogene Rechtsverstöße nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zu Tateinheit zu verklammern. Allerdings entfaltet der Dealer mit einem (hier: gegenüber einem unbekannten Abnehmer abgegebenen) Angebot auf beide zum gewinnbringenden Abverkauf vorgesehene Betäubungsmittelmengen

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Sexuelle Nötigung – gegen zwei Frauen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen und deren Verletzung einer additiven Betrachtungsweise, wie sie etwa der natürlichen Handlungseinheit zugrunde liegt, nur ausnahmsweise zugänglich. Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als

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Der immer wieder aufgefüllte Vorrat des Dealers

Eine Bewertungseinheit, die verschiedene auf den Betäubungsmittelumsatz gerichtete Tätigkeiten im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu einer Tat verbindet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann gegeben, wenn Handelsmengen, die aus verschiedenen Erwerbsakten stammen, zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammengeführt werden. Dies war in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall gegeben,

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Zigarettenschmuggel – über Rotterdam

Die Verkürzung der Einfuhrabgaben bei der Einfuhr von Zigaretten über den Hafen Rotterdam in das Zollgebiet der Europäischen Union stellt eine Steuerhinterziehung (ggfs. in mittelbarer Täterschaft) gemäß 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 AO, § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB dar. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer Indem die von dem

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Mehrere nacheinander angegriffene Personen

In Fällen, in denen der Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen. Etwas anderes

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BTM-Handel – und mehrere Einfuhren

Die Frage, ob mehrere Taten der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch eine einheitliche, jeweils teilidentische Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat verbunden werden, wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bislang unterschiedlich beurteilt. Während der 1., der 2. und der

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Tateinheit statt Tatmehrheit – und das Verschlechterungsverbot bei der Strafzumessung

Werden mehrere als selbstständig abgeurteilte Taten vom Rechtsmittelgericht als tateinheitlich begangen behandelt, steht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO der Verhängung einer Strafe nicht entgegensteht, die die bisher höchste verhängte Einzelstrafe übersteigt. Zwar gilt das Verschlechterungsverbot grundsätzlich auch für Einzelstrafen. Die vom Landgericht als selbständig erachteten

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Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl – und die zugleich begangene Sachbeschädigung

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs stimmt der Auffassung des 2. Strafsenats zu, dass bei (vollendetem) schwerem Bandendiebstahl oder (vollendetem) Wohnungseinbruchdiebstahl eine zugleich begangene Sachbeschädigung stets im Verhältnis der Tateinheit steht und nicht im Wege der Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion zurücktritt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt, in einem bei

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Mehrere Schüsse – und die natürliche Handlungseinheit

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine natürliche Handlungseinheit vor, wenn mehrere im wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden auch für einen Dritten als einheitliches Geschehen darstellt. Dabei begründet auch

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Die Schüsse in eine Personengruppe – und die Frage der Tateinheit

Höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen sind einer additiven Betrachtungsweise, wie sie der natürlichen Handlungseinheit zugrunde liegt, nur ausnahmsweise zugänglich. Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss

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Steuerhinterziehung – und die Frage der Tateinheit bei verschiedenen Steuerarten und Veranlagungszeiträumen

Der Bundesgerichtshof hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Tateinheit bei der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO insoweit nicht mehr fest, als bei mehreren Steuererklärungen deren Abgabe durch „eine körperliche Handlung“ gleichzeitig erfolgt. Das bloße zeitliche Zusammenfallen der Abgabe von mehreren Steuererklärungen, die rechtlich

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Hehlerei – und die Ware aus mehreren Diebstählen

Es liegt nur eine Hehlereitat vor, wenn ein Hehler aus verschiedenen Vortaten stammende Sachen in einem Akt erwirbt. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall übernahmen die beiden Hehler aufgrund eines gemeinsamen Tatplans zwei gestohlene Pkw BMW X6, um sie an gutgläubige Erwerber gewinnbringend zu veräußern. Zu diesem Zweck ließen sie

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BTM-Bandenhandel – und die Frage der Tateinheit

Überschneiden sich die Bewertungseinheiten der verschiedenen Lieferungen je in einem Teil der Ausführungshandlungen, etwa in der Lagerung am gleichen Ort zum Zwecke der Portionierung und gegebenenfalls gar bei einem gemeinsamen anschließenden Abverkauf, treffen diese Lieferungen zumindest hinsichtlich des Besitzes in einer teilidentischen Ausführungshandlung zusammen, sodass zwischen diesen Bewertungseinheiten Tateinheit (§

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Der Dealer – und die nicht mit angeklagten Handelsgeschäfte

Auch soweit der Angeklagte wegen Lieferungen verurteilt worden ist, die nicht in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erwähnt sind, mangelt es nicht an der Verfahrensvoraussetzung einer Anklageerhebung und demzufolge derjenigen eines Eröffnungsbeschlusses, wenn diese zusätzlichen Lieferungen mit den angeklagten Lieferungen eine natürliche Handlungseinheit bilden. Diese – in der Anklageschrift nicht erwähnten

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Körperverletzung durch den Zuhälter

Dient die Körperverletzung dazu, die Umstände der Prostitutionsausübung durch die Geschädigte zu bestimmen (hier: der Schlag ins Gesicht wegen eines abgelehnten Freiers), so ist sie Teil der Tathandlung der zum Nachteil der Geschädigten begangenen dirigistischen Zuhälterei nach § 181a Abs. 1 Nr. 2 2. Alternative StGB. Zwischen der Körperverletzung und

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BTM-Handel – mehrere Lieferungen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet im Übrigen allein der Umstand, dass der Angeklagte aus mehreren selbständigen Einkäufen stammende Betäubungsmittel zeitgleich bei sich gelagert hat, keine Bewertungseinheit und wäre nicht geeignet, die selbständigen Taten des Handeltreibens zu Tateinheit zu verklammern. War die Grenze zur nicht geringen Menge im Sinne des

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BTM-Lieferung jetzt – und die Zahlung erst bei der nächsten Lieferung

Auch mehrere sukzessive BTM-Lieferungen können eine Tateinheit bilden. Wickelt ein Täter Betäubungsmittelgeschäfte dergestalt ab, dass er mit dem Erlös aus dem vorangegangenen Abverkauf der von ihm erworbenen Betäubungsmittel den nächsten Ankauf begleicht, so führt die Überschneidung der Ausführungshandlungen, die sich daraus ergibt, dass die Drogenlieferung durch einen Kurier des Verkäufers

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Die Korrektur des Konkurrenzverhältnisses durch das Revisionsgericht

Die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses führt nicht zum Wegfall der Einzelstrafen oder zur Aufhebung der Gesamtstrafe. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Korrektur des Konkurrenzverhältnisses keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge hat. Der Bundesgerichtshof schließt deshalb in derartigen Fällen aus, dass das Landgericht vor

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Einbruch in ein Bürogebäude – und die natürliche Handlungseinheit

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit voraus, dass ein Geschehen durch einen solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, dass sich das gesamte Tätigwerden auch für einen „objektiven Dritten“ bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches zusammengefasstes Tun darstellt. Sollten

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Mehrfach hintereinander begangene Vergewaltigungen

Für die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei mehrfach hintereinander begangenen Vergewaltigungen kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, ob der Nötigung des Tatopfers ein einheitliches Tun des Angeklagten zugrunde liegt. Bei einheitlicher Gewaltanwendung liegt ebenso wie bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung trotz mehrfach dadurch erzwungener Beischlafhandlungen nur eine

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Die umgetauschten Drogen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einem zeitnahen Umtausch – wie hier innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Betäubungsmittel – um keine erneute selbstständige Tat des unerlaubten Handeltreibens, sondern um ein einheitliches Umsatzgeschäft. Die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien

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