Körperverletzung durch den Zuhälter

Dient die Körperverletzung dazu, die Umstände der Prostitutionsausübung durch die Geschädigte zu bestimmen (hier: der Schlag ins Gesicht wegen eines abgelehnten Freiers), so ist sie Teil der Tathandlung der zum Nachteil der Geschädigten begangenen dirigistischen Zuhälterei nach § 181a Abs.

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BTM-Handel – mehrere Lieferungen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet im Übrigen allein der Umstand, dass der Angeklagte aus mehreren selbständigen Einkäufen stammende Betäubungsmittel zeitgleich bei sich gelagert hat, keine Bewertungseinheit und wäre nicht geeignet, die selbständigen Taten des Handeltreibens zu Tateinheit zu verklammern.

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Die umgetauschten Drogen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einem zeitnahen Umtausch – wie hier innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Betäubungsmittel – um keine erneute selbstständige Tat des unerlaubten Handeltreibens, sondern um ein einheitliches Umsatzgeschäft.

Die Bemühungen

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BTM-Besitz – als Dauerdelikt

Der als Dauerdelikt ausgestaltete Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG erfasst das von einem Besitzwillen getragene tatsächliche Herrschaftsverhältnis über eine Betäubungsmittelmenge bis zu deren Aufhebung.

Dient der Besitz an den

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Betrug – und die natürliche Handlungseinheit

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen nur dann vor, wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen

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Verkehrsverstöße – auf der Flucht

Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, werden nach ständiger Rechtsprechung tateinheitlich verübt.

Allerdings kann ein (weiteres) tatmehrheitliches Entfernen vom Unfallort gegeben sein, wenn sich der Täter nach Beendigung der Fluchtfahrt zu Fuß vom Unfallort entfernt.

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Tateinheit durch Klammerwirkung

Die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung setzt voraus, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil)identisch sind und zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und

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Das BTM-Arsenal

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal.

Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das täterschaftlich begangene

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Falsches Autokennzeichen

Die Nutzung eines mit falschen amtlichen Kennzeichen versehenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr verwirklicht den Tatbestand des Gebrauchmachens von einer unechten Urkunde gemäß § 267 Abs. 1, 3. Alt. StGB.

Allerdings liegt nur eine Urkundenfälschung vor, wenn eine gefälschte Urkunde mehrfach

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Geldtransport beim Drogenhandel

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt in Abweichung von der bisherigen BGH-Rechtsprechung zu entscheiden: „Weder das sowohl dem Transport des Kaufgeldes für die erste als auch der Übernahme der weiteren Betäubungsmittelmenge dienende Aufsuchen des Lieferanten noch die Bezahlung einer zuvor

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Tateinheit oder Tatmehrheit?

Nach § 52 Abs. 1 StGB liegt eine Tat im Sinne des materiellen Rechts vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt. Eine mehrfache Gesetzesverletzung kann vorliegen in Fällen, in denen ein Willensentschluss zu einer Handlung führt,

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