BTM-Handel – und die Bewertungseinheit

Alle Betätigungen, die sich auf den Betrieb derselben, in einem Akt erworbenen Menge an Betäubungsmitteln richten, werden als Bewertungseinheit zu einer Tat des Handeltreibens verbunden, weil der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zwecke gewinnbringender Veräußerung bereitgehalten werden,

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Tateinheit – und die Verjährung

Bei Tateinheit läuft für jedes Delikt die Verjährungsfrist gesondert.

Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist (§ 78a StGB).

Der Eintritt der Verjährung begründet ein Verfolgungshindernis hinsichtlich des betreffenden Tatvorwurfs, das von Amts wegen zu beachten ist.

Bundesgerichtshof, Beschluss

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BTM-Handel – Einkauf, Verkauf, Tateinheit

Alle Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Menge an Betäubungsmitteln richten, werden als Bewertungseinheit zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens verbunden, weil der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten

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Der Dealer – und die Tateinheit

Wickelt ein Dealer seine Geschäfte dergestalt „auf Kommission“ ab, dass er mit dem Erlös aus dem vorangegangenen Abverkauf der von ihm erworbenen Betäubungsmittel jeweils den nächsten Ankauf bei seinem Lieferanten beglich, so liegt hierin eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens

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Tateinheit bei mehreren Schüssen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen und deren Verletzung einer additiven Betrachtungsweise, wie sie etwa der natürlichen Handlungseinheit zugrunde liegt, nur ausnahmsweise zugänglich.

Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in

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Teilfreispruch trotz Tateinheit

Wenn nicht wegen aller Delikte verurteilt wird, die nach der Anklage in Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen worden sein sollen, muss grundsätzlich freigesprochen werden, um Anklage und Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen.

Dies gilt auch dann, wenn das Gericht das Konkurrenzverhältnis anders

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Konkurrenzen bei kriminellen Vereinigungen

Mit dem Konkurrenzverhältnis von Handlungen, die mitgliedschaftliche Beteiligungsakte an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung darstellen und zugleich den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Und hat dabei seine Rechtsprechung einer grundlegenden Korrektur unterworfen.

Konkret

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Scheinrechnungen

Ein Unternehmer hat die zum Zweck der Hinterziehung von Umsatzsteuer hergestellten unechten Urkunden (Scheinrechnungen) auch schon durch die mittelbare Übergabe an seinen Steuerberater zwecks Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärungen zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

Denn der Unternehmer will die Scheinrechnungen nicht nur

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Handeltreiben – und die einzelnen Verkäufe

Der Zweifelssatz gebietet es nicht, konkret festgestellte Einzelabgaben von Betäubungsmitteln zur Tateinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass die zugrundeliegenden Einzelmengen ganz oder teilweise aus einem – als Gesamtmenge zum Handeltreiben angeschafften – Verkaufsvorrat stammen könnten.

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Beharrliche Nachstellung

Ist der tatbestandliche Erfolg einer Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 StGB bereits durch eine oder mehrere Nachstellungshandlungen eingetreten, sind weitere Nachstellungshandlungen, die jeweils das Merkmal der Beharrlichkeit erfüllen und mit den vorigen zeitlich und situativ zusammenhängen, Bestandteil einer tatbestandlichen

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Das falsche Autokennzeichen

Das Anbringen eines für ein anderes Fahrzeug ausgegebene amtliche Kennzeichen an einem nicht zugelassenen Pkw stellt eine Urkundenfälschung in der Variante des Herstellens einer unechten (zusammengesetzten) Urkunde gemäß § 267 Abs. 1 1. Alt. StGB dar.

Der Tatbestand des Gebrauchmachens

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Prozessuale Tatidentität

Eine einheitliche Tat im Sinne von § 264 StPO ist gegeben, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der

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Natürliche Handlungseinheit

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt eine natürliche Handlungseinheit, die mehrere Handlungen im natürlichen Sinne zu einer Einheit im Rechtsinne verbinden kann, an, wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das

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Tateinheitlicher Waffenbesitz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz tateinheitlich zusammentreffen.

Dies gilt selbst dann, wenn

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Die vorgefundene BTM-Auswahl

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal.

Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben

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Konkurrenzen beim Dealer

Zwar vermag der Besitz verschiedener von vornherein zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die niemals zu einem Depot verbunden worden sind, nicht bereits auf Grund zeitlicher Überschneidung eine Bewertungseinheit zu begründen.

Allerdings kann auch in einem solchen Fall wegen einer gegebenen

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Deliktserie mit mehreren Beteiligten

Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden. Maßgeblich ist dabei der Umfang des

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Die vom Vorsatz nicht umfasste BTM-Teilmenge

Hat der Täter Betäubungsmittel vorsätzlich eingeführt oder vorsätzlich damit Handel getrieben, scheidet eine tateinheitliche fahrlässige Einfuhr von oder ein tateinheitliches fahrlässiges Handeltreiben mit einer vom Vorsatz nicht erfassten Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung aus. § 29 Abs. 4 BtMG

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