Mit dem Konkurrenzverhältnis von Handlungen, die mitgliedschaftliche Beteiligungsakte an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung darstellen und zugleich den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Und hat dabei seine Rechtsprechung einer grundlegenden Korrektur unterworfen. Konkret geht es hier um die Frage, in welchem Umfang sonstige
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