Übereinstimmende Rechtsansichten der Parteien

Ein Gericht ist an die übereinstimmende Rechtsauffassung von Parteien nicht gebunden. Die Gerichte können auch zugunsten einer Partei von deren Rechtsmeinung abweichen. Die Parteien können aber bestimmte Tatsachen durch allgemein gebräuchliche, einfache rechtliche Ausdrücke in den Rechtsstreit einführen, wenn diese den Teilnehmern des Rechtsverkehrs geläufig sind und das Vorliegen entsprechender

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Der übergangene Tatsachenvortrag einer Prozesspartei

Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführun-gen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. Denn grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon

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Tatsachenbehauptung – ohne Detailkenntnisse

Die darlegungsbelastete Partei ist grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält. Unzulässig wird ein solches prozessuales Vorgehen erst dort, wo die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen „aufs

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Anwaltskosten für Tatsachenvortrag beim Widerspruch

Eine Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts besteht nicht, wenn zur Begründung eines Widerspruchs ein bloßer Tatsachenvortrag ausreicht. So hat das Verwaltungsgericht Neustadt nunmehr entschieden. Die Kreisverwaltung Germersheim hatte gegenüber dem Kläger die Führung eines Fahrtenbuchs für sein Motorrad der Marke Honda angeordnet. Begründet hatte sie dies damit, dass mit dem

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