Sinn und Zweck des Schmerzensgelds gemäß § 253 BGB ist es, den vom Verletzten erlittenen immateriellen Schaden angemessen auszugleichen. Das Schmerzensgeld hat hierbei eine doppelte Funktion . Zum einen soll der Verletzte einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden erhalten, wobei ihn das Schmerzensgeld in die Lage versetzen soll, sich
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