60 Tauben im reinen Wohngebiet

In einem reinen Wohngebiet kann die Haltung von Brieftauben zugelassen werden, soweit sie üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt. Bei einer Kleintierhaltung mit über 60 Brieftauben kann aber nicht mehr von

Artikel lesen

Taubenfütterungsverbot

Eine Stadt ist berechtigt, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Rechtsverordnung ein Taubenfütterungsverbot zu erlassen. Mit dieser Begründung hat gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage eines in Langenfeld ansässigen Rechtsanwaltes gegen das Taubenfütterungsverbot der Stadt Langenfeld abgewiesen, der

Artikel lesen