Gerichtsgebäude

UBER Black

Die Taxi-Konkurrenz „UBER“ hat mal wieder die Justiz beschäftigt. Nun hat das Berliner Kammergericht festgestellt, dass auch das Geschäftsmodell UBER Black gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte zunächst vergeblich in einem Eilverfahren versucht, UBER B.V. den Einsatz der Smartphoneapplikation UBER APP für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer zwecks Vermittlung von

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmers bei Straftaten gegenüber Fahrgästen

Strafrechtliche Verfehlungen, die ein Taxenunternehmer als Taxifahrer gegenüber Fahrgästen begeht, haben jedenfalls regelmäßig Einfluss auf die Frage der Zuverlässigkeit als Taxenunternehmer. Denn begeht ein Taxenunternehmer als Taxifahrer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (hier: tätliche Beleidigungen gegenüber weiblichen Fahrgästen auf sexueller Basis), ist von ihm regelmäßig nicht zu erwarten, dass er gegenüber

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Die nicht rechtzeitig verlängerte Taxikonzession

Wer zu spät kommt, den bestraft – in diesem Fall das Verwaltungsgericht Köln, das es ablehnte, einem Taxiunternehmer im Wege einer einstweiligen Anordnung die Taxikonzession vorläufig zu verlängern. Mit seinem Antrag verfolgte der Taxiunternehmer das Ziel, die Stadt Köln zu verpflichten, die Taxikonzession vorläufig zu verlängern. Zur Begründung machte er

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Karneval – der Freund der Taxis und der Steuerfahndung

In einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Köln stritt sich eine Taxi-Unternehmerin mit dem Finanzamt nach einer Steuerfahndungsprüfung über die Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen. In ihrem Bericht traf die Fahndungsprüferin folgende Feststellungen: Die Unternehmerin verfügte über drei Taxi-Konzessionen, die sie samt Fahrzeugen im Januar 2009 erworben hatte. Die Taxen seien mit angestellten

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