Die Taxi-Konkurrenz „UBER“ hat mal wieder die Justiz beschäftigt. Nun hat das Berliner Kammergericht festgestellt, dass auch das Geschäftsmodell UBER Black gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte zunächst vergeblich in einem Eilverfahren versucht, UBER B.V. den Einsatz der Smartphoneapplikation UBER APP für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer zwecks Vermittlung von
Lesen