Vor Fahrtbeginn muss in jedem Taxi in Berlin ein funktionsfähiges Abrechnungsgerät zur bargeldlosen Zahlung bereitstehen. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in zwei Eilverfahren, mit denen die vorläufige Gestattung von Taxifahrten ohne die Möglichkeit, bargeldlos zu zahlen, begehrt worden war. Die Antragsteller sind Berliner Taxiunternehmer, die sich gegen die seit
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