Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Klage nach Teilabhilfebescheid

Ist gegen einen Steuerbescheid ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben, so ist eine Klage gegen den Bescheid vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO nur zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist (§ 44 Abs. 1 FGO).

Ein

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Teileinspruchsentscheidung

Eine Teileinspruchsentscheidung kann sich auch nur auf unstreitige Teile eines Bescheids beziehen.

Nach § 367 Abs. 1 AO entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, über den Einspruch durch Einspruchsentscheidung. Nach § 367 Abs. 2a Satz 1 AO kann

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Kein Teileinspruchsbescheid wegen Vorläufigkeitsvermerken

Das Niedersächsische Finanzgerichts hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil einen Teil-Einspruchsbescheid zu einzelnen Punkten des einkommensteuerlichen Vorläufigkeitsvermerks aufgehoben. Daneben hat das FG den im Einkommensteuerbescheid aufgeführten Vorläufigkeitsvermerk als “nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend verständlich, nicht hinreichend umfassend formuliert” gekennzeichnet. Hiermit

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