Teilfreispruch trotz Tateinheit

Wenn nicht wegen aller Delikte verurteilt wird, die nach der Anklage in Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen worden sein sollen, muss grundsätzlich freigesprochen werden, um Anklage und Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen.

Dies gilt auch dann, wenn das Gericht das Konkurrenzverhältnis anders

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