Mieterhöhungsverlangen bei Teilinklusivmiete

Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, mit dem der Vermieter die „Erhöhung einer Nettokaltmiete“ begehrt, obwohl einzelne Betriebskosten in der Miete enthalten sind („Teilinklusivmiete“), hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil Stellung genommen.

Dabei hielt der Bundesgerichtshof das Mieterhöhungsverlangen nicht deshalb unwirksam,

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Mieterhöhung bei Teilinklusivmiete

Bei Erhöhung einer Brutto- oder Teilinklusivmiete kann der Vermieter die erforderlichen Angaben zu den in der Miete enthaltenen Betriebskosten im Prozess über die Mieterhöhung nachholen, entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil. Für eine solche Nachbesserung oder Nachholung des

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