Arbeitszeiterfassung

Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeit

Eine tarifliche Regelung, die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte gleichermaßen erst bei Überschreiten von 40 Wochenstunden vorsieht, benachteiligt Teilzeitkräfte ohne sachliche Rechtfertigung und ist insoweit unwirksam. Die Zuschlagsschwelle ist entsprechend dem Verhältnis der individuellen Arbeitszeit zur regelmäßigen tariflichen Vollzeitarbeitszeit abzusenken;

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Überstundenzuschläge bei Teilzeitarbeit

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst besteht, wenn die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschritten wird, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.

Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht für die entsprechende Regelung des zwischen dem Bundesverband

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Streitwert bei einem Teilzeitbegehren

Für die Bemessung des Gegenstandswerts bei einem Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der Vergleichbarkeit mit einer so genannten Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungskündigung heranzuziehen, wonach regelmäßig der dreifache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistung anzusetzen ist.

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