Teilzeitbeschäftigten verbeamteten Lehrern steht, wie der Hessischen Verwaltungsgerichtshof jetzt in zwei Urteilen entschieden hat, eine Vergütung für geleistete Mehrarbeit auf der Basis ihrer regulären Besoldung zusteht.
Geklagt hatten eine Lehrerin und ein Lehrer im Beamtenverhältnis, die über den Umfang ihrer
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