Mit den Sorgfaltsanforderungen bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Darmstadt: Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung in Anspruch. Das Landgericht Darmstadt hat die Klage
Lesen